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Rezeptbestellung

Es dürfen von Patienten unserer Praxis Rezepte vorbestellt werden, um eine reibungslose Praxisorganisation zu erreichen.

Wer darf Rezepte bestellen?

Natürlich nur Patienten der Praxis. Und selbstverständlich behalten wir uns vor, den Rezeptwunsch zu prüfen. Denn nicht ein jeder bekommt nun jedes Rezept. Hierbei handelt es sich um Wiederholungsrezepte von bestehenden Dauermedikationen.

E-Rezept

Ab dem 01.01.2024 wurde das E-Rezept verpflichtend eingeführt (Privatrezepte, BTM-Rezepte und Hilfsmittelrezepte ausgenommen). Das Rezept wird Ihnen in Zukunft also nicht mehr in Papierform ausgehändigt, sondern elektronisch übermittelt und ist mithilfe Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke einsehbar. Damit dies möglich ist, muss Ihre aktuelle Versichertenkarte in der Praxis eingelesen werden. Aus diesem Grund können wir leider keine Rezeptbestellungen vorbereiten, wenn Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal nicht in der Praxis eingelesen wurde. Sobald Ihre Karte jedoch eingelesen ist, können die Rezepte erstellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass die Rezepte nicht sofort bei der Apotheke einlösbar sind. Denn hierfür müssen sie nach der Erstellung in der Praxis vom Arzt elektronisch signiert werden. Dieser Vorgang dauert leider etwas länger, weshalb Sie Ihr Rezept eventuell erst am nächsten Tag in der Apotheke einlösen können. Das E-Rezept ist nicht nur für Sie, sondern auch für alle Praxen neu und steckt noch in den Kinderschuhen. Wir sind aber zuversichtlich, dass auch das bald für alle zur Routine wird.

Noch Fragen? Im Zweifelsfalle klärt ein Anruf bei uns in der Praxis Unklarheiten und unser freundliches Praxisteam hilft Ihnen gerne weiter.
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, kommen Sie einfach persönlich zu uns in die Praxis.

Bestellformular

Lesen Sie bitte in der linken Textspalte
vor dem Bestellvorgang vorab die wichtigen Informationen zum neuen E-Rezept!

Hier bitte nur Wiederholungsrezepte vorbestellen. Weitere Anfragen können über diesen Weg nicht beantwortet werden. Wir bitten Sie, dies persönlich in der Praxis vor Ort oder telefonisch zu klären.

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